Knolles Elektronik Forum
Elektronik => Projekte dieser Seite => 4 UKW-Sender 2 => Thema gestartet von: mani am Juli 24, 2006, 01:21:37 Nachmittag
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Seht euch das mal an: 370417 - 62 bei conrad
Wie ist das rechtlich unter einen Hut zu bekommen ? Ich dachte jedliches senden von Radiowellen benötigt eine Genehmigung^?!
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Is das eigentlich nicht sowas wie Funkboxen?? Soweit ich weis braucht man für Funkboxen keine Erlaubniss :D
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aber dei funken nicht auf einer radio frequenz
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Vieleicht ist die sendefrequenz so gerind, dass das keine anderen radiofrequenzen stört.
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das wäre egal, radio frequenz ist radio frequenz; ma schauen evt. frag ich meinen nachbar mal, der ist gemeldeter hobbyfunker...
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Da is seit anfang des Jahres so ein neues Gesetz draußen was das senden bis zu einer gewissen Sendeleistung auf den UKW 88-108MHZ erlaubt \ aber weiter wie 5m solls wohl net gehen
P.S. die Dinger gehen bei eBay für 3euronen+versand raus
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h t t p://w w w.bundesnetzagentur.de/media/archive/5757.pdf
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coole sache, danke für den link :)